Mein Redaktionskollege Michael Meier hat eine Analyse geschrieben, die ich hier gern zur Diskussion stelle:
Der Oberhirte von Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst, hängt an seinem Amt. Doch seine Tage als Bischof der grossen Diözese in Hessen dürften gezählt sein. Medien und Gläubige werfen dem 53-jährigen Kirchenmann seit längerem autoritäres Gehabe, Selbstherrlichkeit und Verschwendungssucht vor. Ein Strafbefehl aus Hamburg und die Offenlegung, wie viel seine Residenz gekostet hat, scheinen die Vorwürfe zu bestätigen. Nun gerät der Bischof in Bedrängnis.
Grund für den Ärger ist der neue Wohn- und Amtssitz des Bischofs samt tiefschwarzer Privatkapelle am Limburger Domberg. Bei Baubeginn 2010 waren dafür 5,5 Millionen Euro veranschlagt. Vor einem Monat noch tat Bistumssprecher Berichte, wonach die Baukosten 20 Millionen betrügen, als aus der Luft gegriffen ab. Die Schätzung stimmte tatsächlich nicht: Diese Woche musste das Bistum bekannt geben, dass der Neubau rund 31 Millionen Euro gekostet hat.
Nun steht der Bischof im Fegefeuer der Kritik: Während die Pfarrgemeinden des Bistums eisern sparen müssten, werfe er das Geld zum Fenster hinaus. Papst Franziskus rufe zur Bescheidenheit auf, er aber führe sich wie ein Fürstbischof auf. Die Bistumsgremien werfen Tebartz-van Elst «bewusste Fälschung» und einen «beängstigenden Umgang mit der Wahrheit» vor. Jochen Riebel vom Vermögensverwaltungsrat erklärte der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung»: Er könne sich die Kostensteigerung nur so erklären, «dass der Bischof von Limburg entweder ein raffinierter Betrüger oder krank ist».
Es hagelt Rücktrittsforderungen – selbst von engen Mitarbeitern und vom Priesterrat. Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller fordert Papst Franziskus auf, die Amtsenthebung des Bischofs einzuleiten. Im September hatte der Papst bereits Kardinal Giovanni Lajolo nach Limburg geschickt, um sich dort ein Bild der Situation zu machen. Der befand, die Abrechnung für den Bau sei einer Sonderkommission der Deutschen Bischofskonferenz vorzulegen. Diese ist jetzt dabei, die Baukosten zu durchleuchten. An deren Höhe aber dürfte sich kaum etwas ändern.
Der Bischof selber hat alle öffentlichen Termine diese Woche abgesagt. Am Wochenende will er sich «in einem Brief an die Gläubigen des Bistums wenden und manches klarstellen». Gegenüber der «Bild» verteidigte er gestern die Kosten seiner Residenz mit den Auflagen des Denkmalschutzes und schob die Verantwortung dem Vermögensverwaltungsrat des Bistums zu. «Wer mich kennt, weiss, dass ich keinen pompösen Lebensstil brauche.»
Doch ebenfalls am Donnerstag erhielt der Bischof unangenehme Post wegen eines First-Class-Flugs. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen ihn Strafbefehl wegen falscher eidesstattlicher Erklärung in zwei Fällen beantragt. In einem Rechtsstreit mit dem «Spiegel» habe der Bischof unter Eid falsche Aussagen vor dem Landgericht Hamburg abgegeben. Der Hintergrund ist ein «Spiegel»-Bericht über seine Indienreise: Der Bischof von Limburg soll «Business» gebucht und mit Bonusmeilen ein Upgrade erreicht haben zu einem First-Class-Flug in die Slums. Sollte Tebartz-van Elst zu einer Geldstrafe verurteilt und von der bischöflichen Prüfungskommission wegen seines Prunkbaus gerügt werden, müsste er eigentlich zurücktreten. Dazu gezwungen werden kann er nicht.